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   VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057   

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VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057 (https://dejure.org/2008,76625)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057 (https://dejure.org/2008,76625)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - Au 6 K 07.1057 (https://dejure.org/2008,76625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zweitwohnungssteuer; Bewertungszeitpunkt; Staffeltarif

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057
    Der grundgesetzliche Begriff der Aufwandsteuer ist in Art. 105 Abs. 2 a GG nicht definiert, vielmehr wird er von der Verfassung vorausgesetzt (BVerfG vom 6.12.1983, Az. 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, S. 325 ff., S. 345).

    Bereits der Konsum als Form eines äußerlich erkennbaren Zustandes stellt dabei typischerweise einen Ausdruck der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dar, ohne dass zu klären ist, von wem und mit welchen Mitteln dieser Konsum finanziert wird und welchen Zwecken er im Einzelnen dient (BVerfG vom 6.12.1983, a.a.O., S. 346 f.).

    Das Innehaben einer Zweitwohnung bildet als besteuerbarer Aufwand damit einen zulässigen Anknüpfungspunkt für die Steuererhebung der Kommunen (vgl. BVerfG vom 6.12.1983, a.a.O., S. 348).

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057
    So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Ehegatten, die berufsbedingt getrennt leben und hierfür eine Zweitwohnung vorhalten, nicht zweitwohnungssteuerpflichtig seien, weil zur Ehe als einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft die Entscheidung zur gemeinsamen Wohnung gehöre und auch bei einer beruflichen Veränderung eines Ehegatten und einem entsprechenden Ortswechsel geschützt bleiben müsse (BVerfG vom 11.10.2005, Az. 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03, BayVBl 2006, S. 498/499 f.).
  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057
    Dabei ist die Gemeinde nicht gezwungen, für jede atypische Fallgestaltung eine Sonderregelung zu schaffen (vgl. BVerwG vom 29.1.2003, Az. 9 C 3/02, NVwZ 2003, S. 753/754).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten;

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057
    Bereits das Eigentum an der Zweitwohnung begründet einen besteuerbaren Aufwand (vgl. auch BVerwG vom 27.10.2004, Az. 10 C 2/04, NVwZ 2005, S. 828 ff., wonach bereits der Leerstand einer Zweitwohnung regelmäßig die der Besteuerung zu Grunde liegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers begründet).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798

    Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057
    Die Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit der Gemeinden für das System der Zweitwohnungssteuer ist anerkannt; insbesondere können sie sich für ein System etwa mit 3, 5 oder 9 Staffeln entscheiden oder eine lineare Besteuerung vornehmen, solange durch die getroffene Regelung gleiche Sachverhalte nicht aus sachwidrigen Gründen ungleich behandelt werden (vgl. BayVGH vom 4.4.2006, Az. N 04.2798, BayVBl. 2006, S. 500/503).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249

    Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057
    Im Sinne geltungserhaltender Reduktion kann § 2 der Zweitwohnungsteuersatzung des Beklagten entsprechend einschränkend ausgelegt werden (vgl. BayVGH vom 4.4.2006, Az. 4 N 05.2249, BayVBl. 2006, S. 504 ff.).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 10 BN 4.06

    Verstoß einer Zweitwohnungssteuer als einer Vermögenssteuer gleichartigen Steuer

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057
    Diese Rechtsprechung wurde mittlerweile auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt (BVerwG vom 21.3.2007, Az. 10 BN 4.06); ihr schließt sich die Kammer in vollem Umfang an.
  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 1546/05

    Zweitwohnungsteuersatzung mit Verweis auf Preisindex

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057
    Die Berechnung nach § 4 Abs. 2 der Satzung des Beklagten mit der Multiplikation mit dem Index für die Jahre 1964 bzw. 1995 begegnet für die Zweitwohnungssteuer ab dem 1. Januar 2005 keinen Bedenken (vgl. VGH Kassel vom 23.11.2005, Az. 5 UE 1546/05, NVwZ-RR 2006, S. 571).
  • BFH, 11.12.2003 - II B 151/02

    Mietwert: übliche Miete i.S.d. BewG

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057
    Auszugehen ist von der Jahresrohmiete, die am 1. Januar 1964 für das Grundstück nach seinem im (späteren) Feststellungszeitpunkt angetroffenen Zustand (Bebauung, Lage etc.) gegolten hätte (vgl. OVG Schleswig vom 18.10.2000, Az. 2 L 67/99, NVwZ-RR 2001, S. 532, 533; ähnlich BFH vom 11.12.2003, Az. II B 151/02, juris, Rd.Nr. 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 67/99
    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057
    Auszugehen ist von der Jahresrohmiete, die am 1. Januar 1964 für das Grundstück nach seinem im (späteren) Feststellungszeitpunkt angetroffenen Zustand (Bebauung, Lage etc.) gegolten hätte (vgl. OVG Schleswig vom 18.10.2000, Az. 2 L 67/99, NVwZ-RR 2001, S. 532, 533; ähnlich BFH vom 11.12.2003, Az. II B 151/02, juris, Rd.Nr. 8).
  • VG Aachen, 27.08.2012 - 4 K 1939/11

    Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2008 bis 2011 für ein Grundstück

    vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Indexierung: Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 L 67/99 -, juris; und Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 16. Januar 2008 - Au 6 K 07.1057 -, juris.
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